leistungen
Was wir tun
Unser Leistungsspektrum gliedert sich in verschiedenste Bereiche und wird speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Folgend können Sie einen Eindruck über den Umfang unserer Leistungen erlangen.
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Unser Leistungsspektrum gliedert sich in verschiedenste Bereiche und wird speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Folgend können Sie einen Eindruck über den Umfang unserer Leistungen erlangen.
Die Vergütung von Architektenleistungen ist in Deutschland gesetzlich in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt.
Der Architekt unterscheidet bei seiner Honorarermittlung verschiedene Leistungsphasen. Dabei weisen die geplanten Baumaßnahmen diverse Schwierigkeitsstufen auf, die entsprechend unterschiedlich bewertet werden. Insgesamt gibt es zehn verschiedene Leistungsphasen:
Leistungsphase 0: Zielfindungsphase
Planungsgrundlage um Planungs-/und Überwachungsziele zu vereinbaren
↓
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
Recherchieren, Beraten, Entscheidungen unterstützen, Zusammenfassen
↓
Leistungsphase 2: Vorplanung
Analysieren, Genehmigungen klären, schätzen
↓
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
Skizzieren, entwerfen, konkretisieren, definieren
↓
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
Genehmigungen einholen
↓
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
Die Ausführung planen
↓
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
Die Leistung beschreiben
↓
Leistungsphase 7: Mitwirken bei der Vergabe
Die richtigen am Bau Beteiligten finden
↓
Leistungsphase 8: Objektüberwachung
Qualität, Kosten und Termine der Ausführung überwachen
↓
Leistungsphase 9: Objektbetreuung
Den Bauherren und seine Immobilie während der Gewährleistung betreuen
Gerne erläutern wir ihnen die Grundlagen in einem persönlichen Gespräch.
Sie haben Fragen:
Unsere Leistung:
Hinweis:
Die Leistungen sind keine Rechtsberatung i.S.d. Rechtsdienstleistungsgesetztes RDG.
Wir arbeiten gerne mit dem Rechtsanwalt ihrer Wahl zusammen.
Unsere Leistung:
Gerne erläutern wir ihnen die Grundlagen in einem persönlichen Gespräch und beantworten Ihre Fragen.
Hinweis: Die Leistungen sind keine Rechtsberatung i.S.d. Rechtsdienstleistungsgesetztes RDG. Wir arbeiten gerne mit dem Rechtsanwalt ihrer Wahl zusammen.
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Warum SiGeKo?
Nach der Baustellenverordnung (BaustellV) ist der Bauherr während der Planung und der Ausführung seines Bauvorhabens eine Mitverantwortung für den Arbeitsschutz auf der Baustelle. Die Koordination der Arbeitssicherheit ist immer dann erforderlich, wenn Beschäftigte mehrerer Bauunternehmen auf der Baustelle tätig sind und/oder gefährliche Arbeiten bzw. Arbeiten mit gefährlichen Stoffen ausgeführt werden.
Diese Pflicht beinhaltet auch die Bestellung geeigneter Koordinatoren, sofern der Bauherr diese nicht selbst wahrnehmen will oder kann.
Planungsphase:
Ausführungsphase:
Unsere Planer sind erfahrene Architekten und Bauleiter mit einer Zusatzausbildung nach RAB 30.
Gerne unterstützen wir sie bei der Fragestellung, ob ein SiGeKo, SiGePlan oder eine Vorankündigung nötig sind und übernehmen die Dienstleistung für sie.