leistungen

Was wir tun

Unser Leistungsspektrum gliedert sich in verschiedenste Bereiche und wird speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Folgend können Sie einen Eindruck über den Umfang unserer Leistungen erlangen.

Planung, Gestaltung und Entwicklung

Sachverständiger für Architektenhonorare

SiGeKo

Sicherheits-Gesundheits-Koordinator

Brandschutz

Denkmalschutz

Sonderleistungen

Sachverständiger für Architektenhonorare

Die Vergütung von Architektenleistungen ist in Deutschland gesetzlich in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt.

Der Architekt unterscheidet bei seiner Honorarermittlung verschiedene Leistungsphasen. Dabei weisen die geplanten Baumaßnahmen diverse Schwierigkeitsstufen auf, die entsprechend unterschiedlich bewertet werden. Insgesamt gibt es zehn verschiedene Leistungsphasen:

Leistungsphase 0: Zielfindungsphase
Planungsgrundlage um Planungs-/und Überwachungsziele zu vereinbaren

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
Recherchieren, Beraten, Entscheidungen unterstützen, Zusammenfassen

Leistungsphase 2: Vorplanung
Analysieren, Genehmigungen klären, schätzen

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
Skizzieren, entwerfen, konkretisieren, definieren

Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
Genehmigungen einholen

Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
Die Ausführung planen

Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
Die Leistung beschreiben

Leistungsphase 7: Mitwirken bei der Vergabe
Die richtigen am Bau Beteiligten finden

Leistungsphase 8: Objektüberwachung
Qualität, Kosten und Termine der Ausführung überwachen

Leistungsphase 9: Objektbetreuung
Den Bauherren und seine Immobilie während der Gewährleistung betreuen

Gerne erläutern wir ihnen die Grundlagen in einem persönlichen Gespräch.

Sie haben Fragen:

  • zur Abrechnung von Architektenleistungen
  • zur Honorarzoneneinordnung
  • über die anrechenbaren Kosten
  • zum erbrachten Leistungsumfang

Unsere Leistung:

  • unparteiische und neutrale Beratung zu allen Sachfragen der HOAI.
  • neutrales Gutachten zu einem Architektenhonorar
  • Unterstützung bei Vergleichsverhandlungen
  • beispielhafte Berechnung des Architektenhonorars

Hinweis:
Die Leistungen sind keine Rechtsberatung i.S.d. Rechtsdienstleistungsgesetztes RDG.
Wir arbeiten gerne mit dem Rechtsanwalt ihrer Wahl zusammen.

Unsere Leistung:

  • unparteiische und neutrale Beratung zu allen Sachfragen der HOAI
  • neutrales Gutachten zu einem Architektenhonorar
  • Unterstützung bei Vergleichsverhandlungen
  • beispielhafte Berechnung des Architektenhonorars

Gerne erläutern wir ihnen die Grundlagen in einem persönlichen Gespräch und beantworten Ihre Fragen.

  • Abrechnung von Architektenleistungen
  • zur Honorarzoneneinordnung
  • über die anrechenbaren Kosten
  • zum erbrachten Leistungsumfang

Hinweis: Die Leistungen sind keine Rechtsberatung i.S.d. Rechts­dienst­leistungs­gesetztes RDG. Wir arbeiten gerne mit dem Rechtsanwalt ihrer Wahl zusammen.

SiGeKo
Sicherheits-Gesundheits-Koordinator

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Warum SiGeKo?

Nach der Baustellenverordnung (BaustellV) ist der Bauherr während der Planung und der Ausführung seines Bauvorhabens eine Mitverantwortung für den Arbeitsschutz auf der Baustelle. Die Koordination der Arbeitssicherheit ist immer dann erforderlich, wenn Beschäftigte mehrerer Bauunternehmen auf der Baustelle tätig sind und/oder gefährliche Arbeiten bzw. Arbeiten mit gefährlichen Stoffen ausgeführt werden.

Diese Pflicht beinhaltet auch die Bestellung geeigneter Koordinatoren, sofern der Bauherr diese nicht selbst wahrnehmen will oder kann.

Planungsphase:

  • Vorankündigung der Baustelle
  • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes

Ausführungsphase:

  • Koordination der Tätigkeiten und der Baustellenabläufe gemäß Arbeitsschutzgesetz
  • Baustellenbegehungen und Kontrolle der Firmen und Baustelleneinrichtung
  • Notwendige Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes

Unsere Planer sind erfahrene Architekten und Bauleiter mit einer Zusatzausbildung nach RAB 30.

Gerne unterstützen wir sie bei der Fragestellung, ob ein SiGeKo, SiGePlan oder eine Vorankündigung nötig sind und übernehmen die Dienstleistung für sie.

O-Ton
Zeige mir, wie du baust, und ich sage dir, wer du bist.
Christian Morgenstern